Zur Ansicht. Anbieterangaben, Geschäftskundenkreis, Rechtswahl und Gerichtsstand sind noch offen. Dieser Entwurf wird nicht als verbindliche Vertragsgrundlage verwendet.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Dieser Entwurf ist für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorgesehen. Die endgültige Anbieteridentität und der Geschäftskundenkreis sind noch zu bestätigen. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots zustande. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Ein bloßer Website-Besuch begründet keinen Vertrag.
2. Leistungen und Umfang
JJ Media – Social Media Marketing erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen, insbesondere Social Media Management, Strategie, Content-Produktion, UGC und Kampagnenbetreuung. Anzahl, Formate, Plattformen, Termine und Korrekturen ergeben sich aus dem Angebot. Zusätzliche Leistungen, Drehtage, Reisen, Rohmaterial, weitere Formate oder Werbenutzungsrechte sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Erweiterungen werden vor Umsetzung mit Aufwand und Vergütung abgestimmt.
3. Mitwirkung und Freigaben
Der Kunde stellt benötigte Informationen, rechtmäßig nutzbare Materialien und Zugänge rechtzeitig bereit und benennt eine zuständige Kontaktperson. Zugangsdaten werden vertraulich behandelt. Inhalte werden nach dem vereinbarten Freigabeprozess veröffentlicht. Schweigen gilt nicht als Freigabe. Bei ausbleibender Mitwirkung verschieben sich betroffene Termine angemessen; JJ Media – Social Media Marketing informiert den Kunden über die Auswirkungen. Vergütungsansprüche bestehen nur im gesetzlich zulässigen und vertraglich vereinbarten Umfang.
4. Korrekturen und Änderungen
Die im Angebot bezeichneten Korrekturschleifen sind enthalten. Rückmeldungen sollen gebündelt erfolgen. Änderungen an bereits freigegebenen Konzepten und Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert angeboten. Die Beseitigung von Fehlern, die JJ Media – Social Media Marketing zu vertreten hat, wird nicht als kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt.
5. Vergütung und Fremdkosten
Die Vergütung wird ausschließlich im individuellen Angebot festgelegt. Für laufende Betreuung ist eine monatliche Vorauszahlung vorgesehen, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Werbebudgets, Plattformkosten, Lizenzen und sonstige Fremdkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen vorheriger Zustimmung. Gesetzliche Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann JJ Media – Social Media Marketing nach Mahnung und angemessener Fristsetzung betroffene Leistungen aussetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Laufzeit und Kündigung
Für laufende Betreuungsverträge ist eine anfängliche Laufzeit von sechs Monaten vorgesehen. Sofern diese Regelung wirksam in den Geschäftskundenvertrag einbezogen wird und nichts anderes vereinbart ist, kann jede Partei mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform kündigen. Ohne rechtzeitige Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere sechs Monate. Einzelprojekte und UGC-Einzelaufträge enden mit Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und unterliegen keiner automatischen Verlängerung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. Nutzungsrechte und UGC
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen. Bei UGC werden Nutzungsdauer, Kanäle, Gebiet, organische Nutzung, Paid Ads, Whitelisting und Exklusivität gesondert festgelegt. Rechte Dritter, insbesondere Musik-, Stock- und Plattformlizenzen, können die Nutzung begrenzen und werden berücksichtigt. Rohdateien und offene Projektdateien werden nur übergeben, wenn dies vereinbart wurde. Eine Nutzung als Referenz einschließlich Kundenname, Logo oder Testimonial erfolgt nur mit entsprechender Berechtigung beziehungsweise Zustimmung.
8. Plattformen und Ergebnisse
JJ Media – Social Media Marketing schuldet die vereinbarten Leistungen, jedoch keine bestimmte Reichweite, Viralität, Anzahl an Anfragen, Verkäufen oder Followern, soweit eine ausdrückliche verbindliche Zusage im individuellen Vertrag fehlt. Plattformregeln, Algorithmen und Funktionen können sich ändern. Für Sperrungen oder Ausfälle außerhalb des Verantwortungsbereichs von JJ Media – Social Media Marketing besteht keine Erfolgsgarantie; gesetzliche Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen bleiben bestehen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen ausschließlich für die Zusammenarbeit und schützen sie vor unbefugtem Zugriff. Personenbezogene Daten werden im Rahmen geltender Datenschutzvorschriften verarbeitet. Falls erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Nach Vertragsende werden nicht mehr benötigte personenbezogene Daten grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder zurückgegeben; gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die Sicherung berechtigter Ansprüche bleiben berücksichtigt. Die Datenschutzerklärung ersetzt keine erforderliche vertragliche Datenschutzvereinbarung.
10. Haftung
JJ Media – Social Media Marketing haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei gesetzlich zwingender Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JJ Media – Social Media Marketing für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; diese Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Eine pauschale Freistellung für eigene Fehler wird nicht vereinbart.
11. Vertragsende und Übergabe
Bei Vertragsende werden kundeneigene Zugänge und Materialien sowie die vereinbarten, bezahlten finalen Ergebnisse in angemessener Frist übergeben. Kundeneigene Konten verbleiben beim Kunden. Zusätzliche Übergabe-, Migrations- oder Einarbeitungsleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet.
12. Recht und Gerichtsstand
Die Festlegung des anwendbaren Rechts und eines zulässigen Gerichtsstands erfolgt nach Bestätigung der rechtlichen Anbieteridentität in Florida. Der im älteren Vertrag genannte Gerichtsstand Balingen wird nicht ungeprüft auf einen Anbieter in Florida übertragen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.